Roger Mussul, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Anwaltstätigkeit im Bau- und Immobilienrecht zeichnet sich durch eine wirtschaftsberatende Prägung aus. Insoweit ist die herkömmliche Vorstellung des Anwaltes als Vertreter des Mandanten ausschließlich vor Gericht überholt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf der vorbereitenden Betreuung und Beratung, um so streitige Auseinandersetzungen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Das gilt nicht nur bei Großbauvorhaben, sondern auch bei der Vorbereitung der Errichtung eines einfachen Einfamilienhauses. Um so klarer und sachgerechter die rechtlichen Regelungen und Absprachen, um so geringer das Streitpotential. Im Vordergrund der Beratung sollten stets die wirtschaftliche Rahmenbedingungen stehen. Aufgabe des Anwaltes ist es, ein juristisches Gerüst zur Verfügung zu stellen, mit dessen Hilfe die wirtschaftlichen Zielvorstellungen realisiert werden können. Wir haben uns auf alle Fragen im Zusammenhang mit Investitionen in Immobilien, insbesondere der juristischen Beratung und Begleitung von Bauvorhaben spezialisiert. Auch in unserer Praxis hat sich gezeigt, dass dort, wo frühzeitig auf eine juristische Begleitung der Bauvorhaben Wert gelegt wurde, spätere Auseinandersetzungen vermieden werden konnten und eine mangelfreie termingerechte Fertigstellung erreicht wurde. Ungeachtet dessen stehen wir Ihnen auch im Rahmen juristischer Auseinandersetzungen sowohl vorgerichtlich, als auch gerichtlich zur Verfügung. Wir haben in einer Vielzahl von gerichtlichen Verfahren Bauherren, Immobilieninvestoren, Bauunternehmen und Planer vertreten und verfügen somit über einen reichhaltigen zivilprozessualen Erfahrungsschatz. So ist eine qualifizierte und erfolgreiche Vertretung auch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährleistet.

 

Werdegang

1984-1988

Studium Rechtswissenschaften, Bereich Wirtschaftsrecht in Leipzig

1988

Abschluss mit mit dem Diplom „sehr gut“

01.07.1990

Zulassung als Rechtsanwalt

01.08.1990

Eröffnung Einzelkanzlei am Gendarmenmarkt

23.09.1996

Eintritt in die Bürogemeinschaft Ullmann, Dr. Welte, Mußul, Dr. Weiss mit Sitz am Ernst-Reuter-Platz

01.01.2000

Verlegung Kanzleisitz Kurfürstendamm 30

10.12.2009

Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ durch die Rechtsanwaltskammer Berlin

Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht

31.12.2009

Ausscheiden von Rechtsanwalt und Notar Ullmann und Rechtsanwalt und Notar Dr. Welte aus der Bürogemeinschaft

Eintritt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Sieversen

01.04.2010

Eintritt von Rechtsanwalt und Notar Dr. Hoene in die Bürogemeinschaft

01.01.2016

Auflösung Bürogemeinschaft

Gründung der KBI Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht