Bauplanungsrecht

Neben dem privaten Baurecht gehört auch das öffentliche Baurecht zum Gegenstand unserer anwaltlichen Tätigkeit. Dies betrifft sowohl das Bauplanungsrecht als auch das Bauordnungsrecht. Die Überprüfung von Baugenehmigungen, die Begleitung von Bebauungsplänen und die Beratung und Vertretung von Eigentümern und Investoren im besonderen Städtebaurecht (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, soziale Stadt) sind Schwerpunkte unseres Leistungsspektrums.